Verantwortlich:
Förderverein Bildung in Kindergarten und Grundschule Barienrode e.V.
Eichendorfstr. 1
31199 Diekholzen
Förderverein Bildung in Kindergarten und Grundschule Barienrode e.V.
Eichendorffstraße 1
31199 Diekholzen
Gemeinschaftlich vertretungsberechtigt:
1. Vorsitzender:
Annika Ruby
Klagesberg 15
31199 Diekholzen
2. Vorsitzender:
Christina Jörns
Heinrich-Heine-Straße 1b
31199 Diekholzen
Registergericht: Amtsgericht Hildesheim
Registernummer: Vereinsreg. VR 2043
Steuer-Identifikationsnummer: 30/216/41239
V.i.S.d § 55 Abs. 2 RStV:
Annika Ruby
Klagesberg 15
31199 Diekholzen
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Satzung des Fördervereins Bildung
in Kindergarten und Grundschule Barienrode
Präambel
Kinder brauchen Orientierungsrahmen für menschliches Handeln und soziales Zusammenleben und –lernen, als Grundlage eines gegenseitig abgestimmten, vorhersehbaren, individuellen Verhaltens.
Ziele im Sinne der Satzung sind die Förderung der Bildungs- und Erziehungsarbeit vom Kleinkindalter bis zum Ende der Grundschulzeit, um im Interesse der Entwicklung einen gleitenden Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu ermöglichen.
Die Zusammenarbeit auf allen Ebenen soll zwischen Kindergarten und Grundschule, zwischen Kindern, Eltern, Erziehern und Lehrern sowie Freunden des Vereins gefördert werden.
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
„Förderverein Bildung in Kindergarten und Grundschule Barienrode e.V.“
Er hat seinen Sitz in Diekholzen, Ortsteil Barienrode, und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hildesheim eingetragen.
§2
Zweck des Vereins
Förderung wird in finanzieller, ideeller Form und durch Mitarbeit bei Kindergarten- und Schulaktivitäten in enger Absprache mit der jeweiligen Leitung gewährt. Hierbei ist davon auszugehen, dass es nicht Aufgabe des Fördervereins ist, den Schulträger von seiner Leistungspflicht zu entbinden.
§ 3
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August eines jeden Jahres und endet am 31. Juli des jeweils folgenden Jahres.
§ 4
Mitgliedschaft
§ 5
Beiträge
§ 6
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7
Mitgliederversammlung
• Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses und des Prüfungsberichts der Rechnungsprüfer
• Entlastung des Vorstandes
• Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
• Festlegung der Mitgliedsbeiträge
§ 8
Vorstand
§ 9
Ausschüsse
Der Vorstand kann Ausschüsse einsetzen, denen bestimmte Aufgaben übertragen werden. Die Ausschüsse haben beratende Funktion. Sie sollen in der Regel aus nicht mehr als drei Personen bestehen, die Mitglieder des Vereins sind. Die Mitglieder eines solchen Ausschusse haben das Recht zur Teilnahme an Vorstandssitzungen insoweit, als Aufgabe Ausschüsse bzw. Gegenstand des Ausschusses als Tagesordnungspunkt in der Sitzung behandelt wird.
§ 10
Auflösung und Änderung des Vereinszwecks
Hat die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins beschlossen oder fällt sein gemeinnütziger Zweck weg, so geht das gesamte Vermögen auf die Gemeinde Diekholzen über mit der Auflage, es im Sinne des Vereinszwecks zugunsten der Grundschule Barienrode für deren Kinder- bzw. Jugendarbeit zu verwenden.
Barienrode , 31. März 2009